Preisgünstig
Preisgünstig
Bis zu 70 % Kostenersparnis.
Nachhaltige Auffrischung Ihrer Immobilie zum Bruchteil der Kosten eines Neuanstriches.
Schnell & Effektiv
Schnell & Effektiv
Fassadenreinigung in Rekordzeit.
Für ein Einfamilienhaus meist in 1-2 Tagen abgeschlossen - deutlich effizienter als ein Neuanstrich.
Vorteile der Fassadenreinigung
Vorteile der Fassadenreinigung
Ohne Hochdruck
Ohne Hochdruck
Kein Gerüst nötig
Kein Gerüst nötig
Fassadenauffrischung mit minimalem Aufwand.
Reinigung durch schonenden Wassereinsatz - nur dort, wo es nötig ist.
Bis 12 Meter Höhe ohne Gerüst, darüber hinaus effizient per Hubsteiger für unerreichbare Fassadenteile.
Porentief
Porentief
Umweltfreundlich
Umweltfreundlich
Unsere Spezialreiniger entfernen den Schmutz gründlich, aber behutsam aus der feinporigen Struktur Ihrer Fassade.
Umweltschonend bis ins Detail, gezielter Wassereinsatz statt Vollreinigung. Anfallendes Abwasser wird aufbereitet und fachgerecht entsorgt.
So geht es den Verschmutzungen an den Kragen!
So geht es den Verschmutzungen an den Kragen!
Probefläche
Probefläche
umweltschutz
umweltschutz
Vorbehandlung
Vorbehandlung
BEARBEITUNG
BEARBEITUNG
EFFEKT
EFFEKT
SCHUTZ
SCHUTZ
Fassaden
Reinigung
Günstig
Bis zu 70 % günstiger als ein Neuanstrich!
Schonender Einsatz
Äusserst schonende Fassadenreinigung durch sanften Wasserdruck. Nur betroffene Flächen müssen behandelt werden.
Kein Gerüst nötig
Arbeiten bis 10 Meter Höhe erfolgen ohne Gerüst – bei höher liegenden Flächen setzen wir Hubsteiger ein.
Schnell & Effektiv
Eine komplette Fassadenreinigung eines Einfamilienhauses ist meist an ein bis maximal zwei Tagen abgeschlossen und somit deutlich schneller als ein Neuanstrich.
Porentief
Unsere Spezialreiniger dringen tief in die feinporige Struktur der Fassade ein und beseitigen schonend den ungeliebten Schmutz.
Umweltfreundlich
Das Verfahren ist besonders umweltschonend.
Anfallendes Abwasser wird aufgefangen, aufbereitet und fachgerecht entsorgt.
Erleben Sie eine Fassadenreinigung der besonderen Art - umweltschonend und professionell. Mit jahrelanger Erfahrung bringen wir Ihre Immobilie in einem neuen Glanz.
Überzeugen Sie sich selbst von unserem innovativen Reinigungskonzept und lassen Sie Ihre Fassade erstrahlen.
Entfernen Altanstriche
ohne Chemie
CONTACT US
Mit bis zu 500 bar entfernen wir Altanstriche schonend und ohne Chemie mittels Heißwassertechnik. Die Farbpartikel werden in einem speziellen System aufgefangen und fachgerecht entsorgt.
Ganz ohne Belastung für die Umwelt an der Liegenschaft.
Beseitigung Graffiti
Fassadenbehandlungen
wohnkomplex
Klinkerfassade
Ausblühungen entfernen
bETRIEBSGEBÄUDE
Betonfassade
Verwitterungsspuren beseitigen
einfamilienhaus
Putzfassade
Pilzbefall beheben
VERWALTUNGSGEBÄUDE
Natursteinfassade
Reinigung & Imprägnierung
halle
Alufassade
Behandlung m. Algi.- & Fungiziden
hausverssade
Graffitifassade
Farbschutzbehandlung
HORST JANSEN MUSEUM
Altanstrich
Entfernen mit Heißwassertecnik
mauer PFERDEMARKT
Graffiti
Entfernen & Graffitischutz
BÜROKOMPLEX
Pflasterreinigung
Reinigen & Versiegeln
Zufriedene Kunden
Unsere Fassade musste sehr spontan gereinigt werden und trotz vollem Kalender wurden wir noch dazwischen geschoben. Top Arbeit zum Top Preis, alles von vornherein gut und sachlich kommuniziert. Ich kann die Heinzelmännchen nur weiterempfehlen.
Jan Völler
Wir sind superzufrieden! Schnell, unkompliziert, freundlich und saubere Arbeit. Unser Reklamewürfel erstrahlt in neuem Glanz trotz seines doch fortgeschrittenen Alters. Danke an das ganze Team der Heinzelmännchen!
Hendrik Nölker
Ein bekannter hat den Service benutzt und ich habe das Ergebnis gesehen und es war sehr gut.
Meik Bensch
Oldenburger-Fassadenreiniger (Hunte-Jungs)
Kontakt
Geschäftszeiten
Montag - Donnerstag
7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
7:30 Uhr bis 12 Uhr
Samstag & Sonntag Ruhetag
Get Social
Impressum
Scott-Oliver Beyersdorf
Reinigungsservice
Am Stadtrand 84
26127 Oldenburg
Kontakt
Telefon: 0 4 41 - 200 574 73
E-Mail: info@holdenburger-fassadenreiniger.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 242 407 121
Redaktionell verantwortlich
Scott-Oliver Beyersdorf
Am Stadtrand 84
26127 Oldenburg
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und natürliche Personen. Sie sind dazu bestimmt, die Geschäftsbeziehung zwischen uns und unseren Vertragspartnern reibungslos und zweifelsfrei zu gestalten.
2. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot / einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftragnehmer die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
3. Die Rahmen- und Falzreinigung ist nicht Bestandteil der Glasreinigung. Diese können auf Wunsch vor Beginn der Reinigungsarbeiten mit dem Büro oder unserem Mitarbeit vor Ort gegen einen Aufpreis vereinbart und auf dem Auftrag vermerkt werden.
4. Das Entfernen von hartnäckigen Flecken und Resten (z. B. Klebestreifen und deren Reste, Baudreck, Zementschleier, Nikotin, Fette, Kalk, tierische Exkremente, Verschmutzungen, die durch das Fehlen oder Auslassen einer Reinigung von mindestens 6 Monaten zugrunde liegen, etc.) an Flächen, gehört zur Grund- bzw. Baureinigung und kann vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 3 Abnahme und Gewährleistung
1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich - d.h. innerhalb von 24 Stunden - schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
2. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden bzw. zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden bzw. zu bearbeitenden Fläche trifft.
3. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
4. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Stunden. Äußere Einflüsse wie Regen, Sturm und Hagel und nicht beeinflussbare Umstände (z.B. Bauarbeiten in unmittelbarer Nähe etc.) gehören nicht zur Gewährleistung.
6. Die Dienstleistungen gelten auch als abgenommen, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Dienstleistungen durch Fernbleiben diese nicht abnehmen kann, bzw. auch keine autorisierte Person zur Verfügung stellt.
7. Bei einmaligen Dienstleistungen (z. B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach Meldung der Fertigstellung. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.